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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#3
Der Vollständigkeit halber sollte zu diesem Thema der Beschluss vom 24. Juni 2009, XII ZR 161/08 nicht fehlen.

Selten gelesen, wie ein OLG vom BGH so dermassen abgewatscht wurde. Irgendwie scheinen die Gerichtsinstanzen in unterschiedlichen Sphären zu leben. Sad

Eine -pearl of wisdom- aus diesem Beschluss:

Dass dem barunterhaltspflichtigen Elternteil infolge des teilweisen Verbrauchs des Kindergelds schließlich weniger Spielraum für sonstige Ausgaben, z.B. für Umgangskosten, verbleibt, ist anderweitig zu berücksichtigen, etwa durch einen - teilweisen - Abzug der Umgangskosten vom Einkommen oder eine Erhöhung des (Ehegatten-)Selbstbehalts...


Wie p schon schrieb, "Der BGH war immer schon verlängerte Werkbank des Finanzministeriums."
Wink
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von blue - 23-10-2009, 18:56

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