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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#4
bei 1800 euro nettoverdienst lohnt es sich nicht zu rechnen - 770 euro bleiben dem unterhaltspflichtigen. warum sich die quaelende muehe machen sich um 100 euro zu streiten. am ende ist der unterhaltspflichtige sowieso finanziell ausgeblutet.

ist natuerlich dennoch ein interessantes urteil, weil hier letztlich die unterhaltsmaximierung deutlich wird.
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von Exilierter - 24-10-2009, 21:21

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