25-10-2009, 13:07
Ich verstehe die beiden Alternativen der Umfrage nicht.
Generell entfällt der EU Anspruch, wenn Deine Ex-Frau wieder geheiratet hat. Und, wenn Du zwei Zeugen hat, die bestätigen, dass Deine Frau Dir den Unterhalt erlassen hat, dann sollte das für ein Gericht ausreichen. Sei Dir aber der Glaubwürdigkeit und Stabilität Deiner Zeugen hundertprozentig sicher - manche Kameraden erzählen vor Gericht manchmal etwas ganz anderes, als sie Dir im Zweiergespräch erzählen.
Generell entfällt der EU Anspruch, wenn Deine Ex-Frau wieder geheiratet hat. Und, wenn Du zwei Zeugen hat, die bestätigen, dass Deine Frau Dir den Unterhalt erlassen hat, dann sollte das für ein Gericht ausreichen. Sei Dir aber der Glaubwürdigkeit und Stabilität Deiner Zeugen hundertprozentig sicher - manche Kameraden erzählen vor Gericht manchmal etwas ganz anderes, als sie Dir im Zweiergespräch erzählen.
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