30-10-2009, 21:22
Ich erklärs nochmal so einfach wie möglich, da es für Einige schwer ist, die Begriffe "Kinderfreibetrag", "Erziehungsfreibetrag", "Grundfreibetrag", "Ausbildungsfreibetrag" etc. zu unterscheiden. Auch die Medien blicken keinen Meter durch, aber das ist ja nicht Neues, sondern höchstens ein weiterer Beweis für den hochkomplexen Schwachsinn unseres Steuerrechts und seiner Begriffe.
Also: Der Unterhalt richtet sich gemäss §1612a BGB nach dem Kinderfreibetrag, dem sächlichen Existenzminimum. Und zwar dem doppelten Freibetrag. Da wir ja immer Unterhalt pro Monat betrachten, ist der Monatsunterhalt ein zwölftel davon. Soweit klar?
Aber was ist nun dieser Kinderfreibetrag, das sogenannte sächliche Existenzminimum? Sind das diese ominösen 6024 EUR, die nun laut Koalitionsvertrag auf 7008 und später nochmal auf über 8000 EUR erhöht werden sollen?
Nein! Sind sie nicht! Wie denn auch? Dann müsste der Unterhalt ja jetzt schon (6024*2)/12 EUR betragen, also 1020 EUR pro Monat. Passt nicht. Es ist viel komplizierter. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag!) beträgt in Wirklichkeit 1932 EUR. Das passt: Das doppelte davon dividiert durch 12 sind die 322 EUR (ohne Kindergeldanrechnung), die die Berechnungsbasis des Unterhalts bilden. Soweit klar? Wie kommen wir aber dann auf die 6024 EUR? Hinzu kommt nämlich noch ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Ebenfalls verdoppelt macht alles zusammen 6024 EUR.
Um wieviel erhöht nun ein neuer Freibetrag von 7008 den Unterhalt? Unbekannt! Denn wir wissen ja nicht, was eigentlich erhöht wird. Ist es das sächliche Existenzminimum? Ist es der Betreuungsbedarf? Ist es beides? Wenn ja, in welchem Verhältnis? Das wissen wir nicht.
Wir können nur das mögliche Maximum und das Minimum der Erhöhung bestimmen. Minimum ist Null. Wenn nur der Betreuungsfreibetrag erhöht werden würde. Maximum ist 984 EUR mehr. Macht 1932*2+984 = 4848 EUR, pro Monat also 404 EUR. Abzüglich das halbe Kindergeld. Das wären für ein sechsjähriges Kind in der allerniedrigsten Stufe unter Anrechnung des um 20 EUR erhöhten Kindergeldes 312 EUR statt wie bisher 245 EUR, also eine Erhöhung um gut 27%.
Für noch mehr Details bitte selbst recherchieren. Und bitte den Thread nicht mit inhaltslosen youtube-Links aufblasen. Das gucken sie Meisten ohnehin nicht an, keine Zeit für verwaschene Filmchen ohne Beitrag zur Sache.
Also: Der Unterhalt richtet sich gemäss §1612a BGB nach dem Kinderfreibetrag, dem sächlichen Existenzminimum. Und zwar dem doppelten Freibetrag. Da wir ja immer Unterhalt pro Monat betrachten, ist der Monatsunterhalt ein zwölftel davon. Soweit klar?
Aber was ist nun dieser Kinderfreibetrag, das sogenannte sächliche Existenzminimum? Sind das diese ominösen 6024 EUR, die nun laut Koalitionsvertrag auf 7008 und später nochmal auf über 8000 EUR erhöht werden sollen?
Nein! Sind sie nicht! Wie denn auch? Dann müsste der Unterhalt ja jetzt schon (6024*2)/12 EUR betragen, also 1020 EUR pro Monat. Passt nicht. Es ist viel komplizierter. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag!) beträgt in Wirklichkeit 1932 EUR. Das passt: Das doppelte davon dividiert durch 12 sind die 322 EUR (ohne Kindergeldanrechnung), die die Berechnungsbasis des Unterhalts bilden. Soweit klar? Wie kommen wir aber dann auf die 6024 EUR? Hinzu kommt nämlich noch ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Ebenfalls verdoppelt macht alles zusammen 6024 EUR.
Um wieviel erhöht nun ein neuer Freibetrag von 7008 den Unterhalt? Unbekannt! Denn wir wissen ja nicht, was eigentlich erhöht wird. Ist es das sächliche Existenzminimum? Ist es der Betreuungsbedarf? Ist es beides? Wenn ja, in welchem Verhältnis? Das wissen wir nicht.
Wir können nur das mögliche Maximum und das Minimum der Erhöhung bestimmen. Minimum ist Null. Wenn nur der Betreuungsfreibetrag erhöht werden würde. Maximum ist 984 EUR mehr. Macht 1932*2+984 = 4848 EUR, pro Monat also 404 EUR. Abzüglich das halbe Kindergeld. Das wären für ein sechsjähriges Kind in der allerniedrigsten Stufe unter Anrechnung des um 20 EUR erhöhten Kindergeldes 312 EUR statt wie bisher 245 EUR, also eine Erhöhung um gut 27%.
Für noch mehr Details bitte selbst recherchieren. Und bitte den Thread nicht mit inhaltslosen youtube-Links aufblasen. Das gucken sie Meisten ohnehin nicht an, keine Zeit für verwaschene Filmchen ohne Beitrag zur Sache.