07-11-2009, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2009, 19:53 von gleichgesinnter.)
Servus,
Kumpel von mir hat eine Frage, dazu kurz die Fakten:
Kind geb.: 1990
gerichtlicher Unterhalt festgestellt: 1995 (unbefristet)
danach ausgewandert nach Spanien (Kanaren)
Nie einen Cent Unterhalt von Spanien aus bezahlt
Keinen Kontakt zur Mutter oder Tochter seit 13 Jahren
Aufenthaltsort der Mutter und Tochter unbekannt
Jetzt will der Vater (Kumpel) den gerichtlichen Unterhaltstitel loswerden, weil die Tochter mittlerweile 19 Jahre alt ist. Nur, wie soll er das jetzt anstellen? Er hat weder eine Adresse um den Titel zrückzufordern noch sonstige Anhaltspunkte, wo sich die Tochter nun befinden könnte.
Wo kann er diesen Titel nun von Spanien aus (er ist weiterhin Deutscher) abändern lassen auf Null oder löschen, was weiss ich?
Der rückständige Unterhalt müsste sich bei 22.000 Euro bewegen, was aber ja sicher verjährt ist, es kam nie zu einem Vollstreckungsversuch oder sonstigen Aufforderungen den Titel zu bedienen, oder besser gesagt, Unterhalt zu bezahlen.
Gibt es diesbezüglich Informationen?
Nachmal die konkrete Frage: Wie kann man einen Titel abändern lassen und den oben genannten Voraussetzungen?
Danke für die Mithilfe!
gleichgesinnter
Kumpel von mir hat eine Frage, dazu kurz die Fakten:
Kind geb.: 1990
gerichtlicher Unterhalt festgestellt: 1995 (unbefristet)
danach ausgewandert nach Spanien (Kanaren)
Nie einen Cent Unterhalt von Spanien aus bezahlt
Keinen Kontakt zur Mutter oder Tochter seit 13 Jahren
Aufenthaltsort der Mutter und Tochter unbekannt
Jetzt will der Vater (Kumpel) den gerichtlichen Unterhaltstitel loswerden, weil die Tochter mittlerweile 19 Jahre alt ist. Nur, wie soll er das jetzt anstellen? Er hat weder eine Adresse um den Titel zrückzufordern noch sonstige Anhaltspunkte, wo sich die Tochter nun befinden könnte.
Wo kann er diesen Titel nun von Spanien aus (er ist weiterhin Deutscher) abändern lassen auf Null oder löschen, was weiss ich?
Der rückständige Unterhalt müsste sich bei 22.000 Euro bewegen, was aber ja sicher verjährt ist, es kam nie zu einem Vollstreckungsversuch oder sonstigen Aufforderungen den Titel zu bedienen, oder besser gesagt, Unterhalt zu bezahlen.
Gibt es diesbezüglich Informationen?
Nachmal die konkrete Frage: Wie kann man einen Titel abändern lassen und den oben genannten Voraussetzungen?
Danke für die Mithilfe!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum