08-11-2009, 10:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-11-2009, 11:01 von gleichgesinnter.)
Na Moment mal,
aber er muss doch den Titel abändern lassen weil ja für den LAUFENDEN Unterhalt die Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind. Wenn er das also im "stillschweigen" so weiterlaufen lässt und die Tochter irgendwann mit 30 Jahren ankommen sollte und vollstrecken will, kann sie bis zum letzten Tag der 30 Lenze vollstrecken. Das kann es ja nicht sein, oder?
Der Titel muss doch abänderbar sein.
Man kann ja den Titel dann auf die rückständigen Schulden festlegen, also keine zukünftigen Unterhaltsbeträge mehr.
Ausserdem sind rückständige Unterhaltschulden normale Schulden und kännen bei einer Insolvenz mit einbezogen werden.
Ab 21 jahren der Tochter müssten fast alle Schulden verjährt sein. Nur die letzten drei Jahre nicht.
gleichgesinnter
aber er muss doch den Titel abändern lassen weil ja für den LAUFENDEN Unterhalt die Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind. Wenn er das also im "stillschweigen" so weiterlaufen lässt und die Tochter irgendwann mit 30 Jahren ankommen sollte und vollstrecken will, kann sie bis zum letzten Tag der 30 Lenze vollstrecken. Das kann es ja nicht sein, oder?
Der Titel muss doch abänderbar sein.
Man kann ja den Titel dann auf die rückständigen Schulden festlegen, also keine zukünftigen Unterhaltsbeträge mehr.
Ausserdem sind rückständige Unterhaltschulden normale Schulden und kännen bei einer Insolvenz mit einbezogen werden.
Ab 21 jahren der Tochter müssten fast alle Schulden verjährt sein. Nur die letzten drei Jahre nicht.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum