08-11-2009, 16:36
"p",
dazu muss es der/die Gläubiger/in aber erstmal versucht haben. Falls man dies unterlassen hat, obwohl die rechtlichen oder zwischen zwei Staaten durch ein Abkommen geschaffenen Möglichkeiten vorhanden sind/waren, greift dann wieder die Verjährung. Ich glaube hier greift dann die unterlassene Vollstreckung mit dem sogenannten Satus Quo, also man hat es dabei belassen ohne etwas zu unternehmen (mindestens alle drei Jahre ein Vollstreckungsversuch).
gleichgesinnter
dazu muss es der/die Gläubiger/in aber erstmal versucht haben. Falls man dies unterlassen hat, obwohl die rechtlichen oder zwischen zwei Staaten durch ein Abkommen geschaffenen Möglichkeiten vorhanden sind/waren, greift dann wieder die Verjährung. Ich glaube hier greift dann die unterlassene Vollstreckung mit dem sogenannten Satus Quo, also man hat es dabei belassen ohne etwas zu unternehmen (mindestens alle drei Jahre ein Vollstreckungsversuch).
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum