Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel?
#6
(08-11-2009, 16:36)gleichgesinnter schrieb: dazu muss es der/die Gläubiger/in aber erstmal versucht haben.

Ist es sicher, dass es die Gläubigerin nicht versucht hat? Gab es immer eine korrekte zustellfähige Anschrift der Pflichtigen, die der Gläubigerin bekannt gemacht wurde?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von p__ - 08-11-2009, 16:40
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Exilierter - 16-11-2009, 14:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 19:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 25-01-2011, 20:44
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 20:48
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 26-01-2011, 20:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 2.852 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein Sorino 9 10.878 15-06-2017, 17:25
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste