10-11-2009, 11:57
Das war jetzt erst einmal die Roh-Rechnung. Die Frage ist weiterhin, ob §1612a BGB in der jetzigen Form Bestand hat. Generell würde ich es aber begrüssen, wenn das so wäre und der Unterhalt kräftig steigt. Die letzte Erhöhung hatten wir dieses Jahr Dank Hahne und ihrem Bundesgerichtshof. In Städten wie Flensburg führt das schlagartig zu über 125 EUR Mehrbedarf pro Monat, wenn die Mutter sonst nichts oder wenig macht.
Nun kommen wenige Monate später nochmal 17% mehr drauf und wenn die angekündigte Erhöhung der Freibeträge für 2011 genauso ausfällt, wird es ein Jahr später nochmal dasselbe geben. Oder mehr, weil das Kindergeld vermutlich nicht mehr steigt. Wir sind dann bei rund 440 EUR für 100%. 2001 waren es bis zum 1.7. 431 DM (minus halbes Kindergeld von 270 DM = 296 DM Zahlbetrag). Alles in allem hat der Unterhalt in genau zehn Jahren (2001 mit dem unseligen §1612b BGB war auch eine Zäsur) für die meisten Fälle auf deutlich mehr als das Doppelte (neue Mehrbedarfstatbestände nicht vergessen!) zugelegt.
Die Schmerzgrenze ist aber noch nicht erreicht. Für eine kritische Masse von Pflichtigen, die einen Bruch herbeiführen könnte reicht es nicht. Meiner Ansicht nach sollte das "System Unterhalt" möglichst kräftig beschleunigen, anders fliegt es nicht aus der Kurve.
Nichtzahler freut das natürlich auch. Noch mehr nichts zu zahlen ist schön :-)
Nun kommen wenige Monate später nochmal 17% mehr drauf und wenn die angekündigte Erhöhung der Freibeträge für 2011 genauso ausfällt, wird es ein Jahr später nochmal dasselbe geben. Oder mehr, weil das Kindergeld vermutlich nicht mehr steigt. Wir sind dann bei rund 440 EUR für 100%. 2001 waren es bis zum 1.7. 431 DM (minus halbes Kindergeld von 270 DM = 296 DM Zahlbetrag). Alles in allem hat der Unterhalt in genau zehn Jahren (2001 mit dem unseligen §1612b BGB war auch eine Zäsur) für die meisten Fälle auf deutlich mehr als das Doppelte (neue Mehrbedarfstatbestände nicht vergessen!) zugelegt.
Die Schmerzgrenze ist aber noch nicht erreicht. Für eine kritische Masse von Pflichtigen, die einen Bruch herbeiführen könnte reicht es nicht. Meiner Ansicht nach sollte das "System Unterhalt" möglichst kräftig beschleunigen, anders fliegt es nicht aus der Kurve.
Nichtzahler freut das natürlich auch. Noch mehr nichts zu zahlen ist schön :-)