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Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel?
#7
@p
habe auch eine frage hierzu:
wenn immer nur ca. die hälfte des unterhalts bezahlt wurde (wie in unserem fall), wie sieht es dann mit der verjährung aus?
vollstreckungsversuche gab es noch nie, adresse ist den exen bekannt, da die kinder uns ja doch hin und wieder besuchen. die exen nehmen das seit vielen jahren so hin.
beträgt die verjährungsfrist dann 3 jahre oder 30 jahre?

@gleichgesinnter
in deinem speziellen fall wäre ich mir auch nicht sicher ob es nicht doch mal einen vollstreckungsversuch gab. würde da auch keine schlafenden hunde wecken, sicher ist sicher. noch besser wäre es natürlich wenn man das irgendwie herausfinden könnte ob es einen versuch gab. allerdings müsste garantiert sein, dass exe und JA das nicht mitbekommen. ob das geht weiss ich leider nicht.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von stafford - 11-11-2009, 17:14
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Exilierter - 16-11-2009, 14:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 19:19
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 25-01-2011, 20:44
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Shalom Aleichem - 25-01-2011, 20:48
RE: Keine Unterhaltspflicht mehr, und der Titel? - von Hasserfuellter - 26-01-2011, 20:34

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