12-11-2009, 02:50
(11-11-2009, 18:36)ragman schrieb: fakt ist : der richter hat ja zu mir gesagt : ist doch lächerlich das sie als man angst vor einer frau haben.......
ohne kommentar ..............
Warum ohne Kommentar, ragman?
Beschwerde schreiben an den Amtsgerichtspräsidenten, Kopie ans OLG.
Begründung: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Verdacht auf Befangenheit und voreingenommenes Verfahren. Anfechtung des Urteils aufgrund dieser Tatbestände optional.
Erstmal sanft und mal schauen, was kommt.
Hängt von der Art der Antwort ab, aber Du kannst danach international weitermachen: EMRK, OECD, EU-Gleichstellungsbeauftragte.
Wenn man sich nicht wehrt, wehrt man sich verkehrt.
Erste Regel: Nichts mehr hinnehmen, wenn das System sich gegen die eigene Existenz und Würde richtet.
Master Chief
Seine Fans über ihn
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]