12-11-2009, 09:36
(12-11-2009, 02:50)Master Chief schrieb: Hängt von der Art der Antwort ab, ...
"Wir haben die Akte geprüft. Alles, was wir gefunden haben, ist nicht zu beanstanden, da der Richter frei ist in der Ausübung seines Amtes ."
Oder so ähnlich. Je nach Textbaustein. Solche Unverschämtheiten werden natürlich nicht protokolliert.
Das Beste, was ich bei meinen Beschwerden bekommen habe, war, dass mich das Ergebnis nichts anginge :-) Übersetzt: Treffer (aber nicht versenkt, Freisler Junior in Oldenburg richtet immer noch.)
Trotzdem bin ich Deiner Meinung: nichts durchgehen lassen. Eine Beschwerde beantworten ist für die nicht ärgerlich genug, aber schon etwas.