14-11-2009, 15:05
Zu unterscheiden ist hier der Titel selbst, die laufenden Ansprüche aus einem Titel und unbezahlte Schulden, die sich nach Nichtbezahlen der laufenden Ansprüche auftürmen. Der Titel selbst ist unbestreitbar 30 Jahre lang gültig, für die Schulden die dadurch entstehen gilt das nicht automatisch.