14-11-2009, 19:23
(14-11-2009, 18:17)p schrieb: Bei in den Titel eingetragenen Schulden verjährt nichts bzw. erst nach 30 Jahren.Tschuldigung, passt jetzt nicht unbedingt zum Thema, doch erinnert es mich an den gestrigen Bericht über die Mutter, die ihre drei Kinder in der Kühltruhe aufbewahrte. Die Tötung ihres 1986 geborenen Kindes gilt als verjährt.
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