Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
FDP will bei §1626a europäisches Schlußlicht werden
#6
http://anonym.to/?http://www.julis-nordb...hp?id=4216

"Sorgerecht grundsätzlich für beide Eltern

Die JuLis-Nord fordern eine Veränderung des § 1626a (Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen).
in der momentanen Fassung lautet dieser:
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
(Stand: 07. Mrz. 09)

Er ist wie folgt neu zu fassen:
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu.
Nur so ist gewährleistet, dass Väter auch gegen den Willen der Mutter die Möglichkeit bekommen, sich mit um ihre Kinder zu kümmern, wenn keine schwerwiegenden Gründe dem entgegenstehen."
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: FDP will bei §1626a europäisches Schlußlicht werden - von p__ - 19-11-2009, 17:07

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste