19-11-2009, 17:55
Jepp, aber er braucht nur alle zwei Jahre Auskunft erteilen. Auch der ARGE gegenüber.
Wenn er also dem JA vor 6 Monaten beispielsweise schon einmal Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, kann er bei erneuter Aufforderung seitens der ARGE auf das JA verweisen und braucht der "zweiten" Aufforderung nicht nachkommen.
gleichgesinnter
Wenn er also dem JA vor 6 Monaten beispielsweise schon einmal Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, kann er bei erneuter Aufforderung seitens der ARGE auf das JA verweisen und braucht der "zweiten" Aufforderung nicht nachkommen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum