20-11-2009, 10:19
(19-11-2009, 17:46)Fluechtling schrieb: Es besteht ein Titel. Was passiert, wenn ich die Zahlungen einstelle für meine Tochter. Kommt denn sofort der Gerichtsvollzieher oder erstmal ein Schreiben vom Beistand?
Wie schon gesagt, kann auch sofort gepfändet werden. Was tatsächlich passiert, hängt sehr von Lust und Arbeitseifer der Büttel ab, die auf dich angesetzt sind.
- Beistände drücken normalerweise erst auf die Textvorlagentaste "Drohbrief", weil das kein Aufwand ist und manchmal erhellt, welcher weitere Weg am erfolgversprechendsten ist. Deren Interesse ist, Fälle ohne Aufwand abzuhaken. Unterhaltsmaximierung sowieso.
- drückt er auf die Pfändungstaste, wird er das versuchen was am aussichtsreichsten erscheint. Jemand mit Einkommen wird er lohnpfänden, jemand der zwar nicht arbeitet aber möglicherweise ein Abfindung o.ä. erhalten hat wird er kontopfänden.
- Den Gerichtsvollzieher schickt er los, nicht um zu pfänden, sondern der EV wegen. Erfolgreiche Sachpfändungen gibt es nicht mehr. Es geht immer um die EV. Das neue Schuldrecht, das still und leise eingeführt wird hat die dem Schuldner in Zukunft gleich beim ersten Termin um die Ohren.
Leute, lasst die Schulden auflaufen und geht in Insolvenz, wenn euch danach ist. Lasst den Staat und die Ex euch einen Schuldenberg aufschippen, dann lasst ihn durch denselben Staat wieder abfahren. Sollen sie alle dafür blechen, Zahlen aufzuaddieren und anschliessend wieder zu subtrahieren. Verhaltet euch nach dem Wort Laotses: Nichts zu tun ist besser, als mit viel Mühe nichts zu schaffen.