20-11-2009, 20:31
Was soll daran besonderes sein? Bei Volljährigenunterhalt gilt die Verstärkung in §1603 Abs. 2 nun mal nicht. Ziemlich witzlos. Man kann die Mutter eben nicht zwingen, einen gut bezahlten Job aufzunehmen und man kann sie auch nicht zwingen, ihrerseits alle eventuellen Unterhaltsansprüche durchzupauken. Bei minderjährigen Kindern ja, aber nicht bei Volljährigen.