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Hartz 4 und die Arge
#6
(19-11-2009, 17:55)gleichgesinnter schrieb: Jepp, aber er braucht nur alle zwei Jahre Auskunft erteilen. Auch der ARGE gegenüber.

Wenn er also dem JA vor 6 Monaten beispielsweise schon einmal Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, kann er bei erneuter Aufforderung seitens der ARGE auf das JA verweisen und braucht der "zweiten" Aufforderung nicht nachkommen.

gleichgesinnter

Den Ausführungen ist insoweit zu widersprechen, als das das JA Auskunft wegen Unterhalt für die Kinder und nicht wegen der Mutter verlangt. Im geschilderten Fall geht es aber um Unterhalt fürdie Exfrau - also ein neuer Fall, der jetzt von der ARGE geprüft wird. Somit wird eine engagierte Mitarbeiterin der ARGE sich zurücklehnen und die Auskunft erneut komplett einfordern.

Und dann vorsicht:Ist der Fragesteller in einer neuen Beziehung mit eheähnlichen Verhältnissen... aber das geht jetzt an der Ursprungsfrage vorbei.
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Hartz 4 und die Arge - von Schwerter - 19-11-2009, 16:29
RE: Hartz 4 und die Arge - von p__ - 19-11-2009, 17:12
RE: Hartz 4 und die Arge - von gleichgesinnter - 19-11-2009, 17:55
RE: Hartz 4 und die Arge - von vorsichtiger - 21-11-2009, 10:29
RE: Hartz 4 und die Arge - von Wolfs-Leben - 19-11-2009, 18:36
RE: Hartz 4 und die Arge - von blue - 20-11-2009, 20:35

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