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BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen
#4
Der BGH rechnet mal wieder mit Einkommen jenseits von Gut und Böse:

Der BGH führte als Rechenbeispiel das Einkommen des unterhaltspflichtigen Mannes mit 4000 Euro an: Nach altem Recht standen der Ex-Gattin die Hälfte des Einkommens, also 2000 Euro zu. Den Rest von 2000 Euro hatten sich der Mann und seine neue Gattin zu teilen. Nach neuem Recht wird das Einkommen von 4000 Euro nun unter allen drei gleichmäßig aufgeteilt: Jeder bekommt 1333 Euro.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...98,00.html
Forum:
http://forum.spiegel.de/showthread.php?p...ost4600742
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RE: BGH XII ZR 65/09 : Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen - von lordsofmidnight - 23-11-2009, 23:45

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