24-11-2009, 09:50
Hmm, wenn ich das richtig lese, hat auch hier der BGH keineswegs etwas zugunsten des Pflichtigen entschieden.
Jedenfalls wurde weder die Unterhaltshöhe noch die Dauer reduziert, sondern lediglich das OLG aufgefordert, seine Begründung zu überdenken damit sie in das Schema des BGH passt.
Jedenfalls wurde weder die Unterhaltshöhe noch die Dauer reduziert, sondern lediglich das OLG aufgefordert, seine Begründung zu überdenken damit sie in das Schema des BGH passt.