24-11-2009, 14:30
zitat: Die Berlinerin ist 30 Jahre alt, alleinerziehend mit drei Kindern (8, 4, 1) und seit fünf Jahren Hartz-IV-Empfängerin.
sie hat sich während ihrer hartz IV - karriere 2 mal schwängern lassen und jedesmal vom falschen mann, wohl ohne kohle. sonst würde sie unterhalt anstatt hartz IV bekommen. dumm gelaufen, würde ich mal sagen. und für eine beziehung hats auch nicht gereicht. sie sollte man anzeigen wegen §170 stgb, denn sie kann ihre kinder nicht ernähren und das ist eine straftat. wahrscheinlich sind auch 3 verschiedene väter.
wieso sucht man sich immer die luschen von den luschen aus?
sie hat sich während ihrer hartz IV - karriere 2 mal schwängern lassen und jedesmal vom falschen mann, wohl ohne kohle. sonst würde sie unterhalt anstatt hartz IV bekommen. dumm gelaufen, würde ich mal sagen. und für eine beziehung hats auch nicht gereicht. sie sollte man anzeigen wegen §170 stgb, denn sie kann ihre kinder nicht ernähren und das ist eine straftat. wahrscheinlich sind auch 3 verschiedene väter.
wieso sucht man sich immer die luschen von den luschen aus?