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OLG Dresden 24 UF 342/09: Kein Mindestunterhalt, wenn Einkommen nicht reell erzielbar
#4
Eine fiktive Gehaltserhöhung von 22 1/2% würde, allgemein angewendet, einige Ungerechtigkeiten in D ausräumen - z.B. bei den ach so sehr benachteiligten Frauen.
Auf diese abwegige Idee kommt natürlich niemand, damit der Ex nicht am Ende noch einen Anspruch auf AU geltend machen kann.

Hat er im Verlauf des Verfahrens eine anteilige Betreuung seiner Kinder angeboten oder ist er hierfür nicht geeignet, weil er als gelernter Feinmechaniker einfach nicht mit Menschen umgehen kann?

Zitat:Die Vielzahl der von den Klägerinnen vorgelegten Stellenangebote widerspricht dem nicht.
Ich kann mir gut vorstellen, wie Mutti mit den beiden 9- und 12-jährigen Töchtern am Küchentisch die Käseblätter zerschnippelt um denen zu verdeutlichen was für ein mieser Loser deren Erzeuger doch sei ...
Zudem hatte Mutti vor Prozessbeginn gewiss auch das Interview mit RAin Mosel, in der brigitte gelesen und frohen Mutes ihre Helferschar zusammengetrommelt.

Im Übrigen gilt im Gegenzug auch für die unterhaltsberechtigten Damen: Wenn diese nichts sind, dann brauchen die auch nichts mehr werden und kassieren, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, bis zu lebenslänglich.
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RE: OLG Dresden 24 UF 342/09: Kein Mindesunterhalt, wenn Einkommen nicht reel erzielbar - von Bluter - 25-11-2009, 18:20

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