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Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar
#1
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServ...7786571097

Wie geil ist das denn:

Zitat:Dann versuchte sie, den Unterhalt, der sich inzwischen auf mehr als 20 000 Euro summiert hat, rückwirkend einzutreiben. «Die Forderung ist verwirkt», stellte der zuständige Familienrichter Christian Kropp fest.

Den Namen muss ich mir merken.

Zitat:Als er der Verpflichtung nicht nachkam, schaltete die getrenntlebende Mutter einen Rechtsanwalt ein. Dieser konnte allerdings nichts ausrichten, da der Mann zeitweise arbeitslos war oder nur wenig verdiente

Der Rechtsanwalt kann nichts ausrichten.

Zitat:Die Frau unternahm daraufhin nichts mehr, bis der Vater der Kinder 2007 wieder eine Stellung hatte. Da erwirkte sie eine Zwangsvollstreckung.

Zitat:Bei der Urteilsverkündung in Sondershausen brach nach Gerichtsangaben für die klagende Mutter eine Welt zusammen. Zu den verwirkten 20 000 Euro kommen weitere 1000 Euro Anwaltskosten.

Also im Endeffekt nur 1000 Euro Kosten.
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Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar - von Vater - 26-11-2009, 01:43
Verwirkung von Unterhalt - von Petrus - 23-11-2013, 19:45

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