26-11-2009, 03:11
Ja, das ist tatsächlich eine Verbesserung der FGG-Reform.
Mal kucken, was der djb dagegen unternehmen wird.
Bei VS hat jemand diesen Link hinterlassen.
Danach muss der Gläubiger zunächst außergerichtlich zur Herausgabe des Titels auffordern.
Wenn er das dann nicht tut, die Forderung aber vom Gericht anerkannt wird, hat er rückwirkend den zuviel erhaltenen Unterhalt zurück zu geben.
So wie bei einer Inverzugsetzung des Gläubigers.
Dass das den JA Schluffen nicht gefällt, macht das Ganze natürlich noch viel schöner!
Mal kucken, was der djb dagegen unternehmen wird.
Bei VS hat jemand diesen Link hinterlassen.
Danach muss der Gläubiger zunächst außergerichtlich zur Herausgabe des Titels auffordern.
Wenn er das dann nicht tut, die Forderung aber vom Gericht anerkannt wird, hat er rückwirkend den zuviel erhaltenen Unterhalt zurück zu geben.
So wie bei einer Inverzugsetzung des Gläubigers.
Dass das den JA Schluffen nicht gefällt, macht das Ganze natürlich noch viel schöner!