26-11-2009, 08:31
Guten Morgen,
genau so ist es.
Er ist weder verpflichtet, die "Hoffnung" auf Einnahmen anzugeben, noch, den plötzlichen Geldsegen nach zu melden.
Dumm wäre es nur, wenn erst das Geld und dann die Anfrage gekommen wäre, aber auch dann müsste er nichts nach zahlen, sondern lediglich ab der Anfrage ggf. etwas mehr zahlen.
Und selbst das ist bei Einmalzahlungen fragwürdig.
genau so ist es.
Er ist weder verpflichtet, die "Hoffnung" auf Einnahmen anzugeben, noch, den plötzlichen Geldsegen nach zu melden.
Dumm wäre es nur, wenn erst das Geld und dann die Anfrage gekommen wäre, aber auch dann müsste er nichts nach zahlen, sondern lediglich ab der Anfrage ggf. etwas mehr zahlen.
Und selbst das ist bei Einmalzahlungen fragwürdig.