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Unterhalt für 2 Jahre nachzahlen????
#3
*hihi*

ich werde glaube ich, bei der nächsten Anfrage (die immerhin bisher alle halbe Jahre kam) mal angeben, dass ich aufgrund eines Lottoscheines mit einem Gewinn in Millionenhöhe rechne.

Mal sehen was die Hohlkörper vom Amt draus machen... Sicher den Betrag wegen der fiktiven Zahlen auch fiktiv erhöhen. Dann werde ich natürlich mit dem Lottoschein bezahlen - das sollte sich schuldmindernd auswirken. Big Grin


Spaß beiseite: Der Fragebogen des Jugendamtes / dieses Auskunftsbegehren hat nicht den Charakter einer EV. Somit darf man angeben was man will. Wink
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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RE: Unterhalt für 2 Jahre nachzahlen???? - von vorsichtiger - 27-11-2009, 17:06

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