01-12-2009, 11:22
Ein grottenschlechter Artikel -wie von Prantl gewohnt- der auch noch falsche Hoffnungen weckt. In Strassburg wird mitnichten über generelles gemeinsames Sorgerecht für alle Kinder entschieden. Im besten Fall kommt die Rigorosität der väterlichen Ausschlusses zu Fall.
Genau das hatten wir aber bereits im BVerfG-Schandurteil von 2003. Für Altfälle mit Trennung bis 1998 hat man ein eigenes Gesetz eingerichtet, das den Weg zum gemeinsamen Sorgerecht eröffnet. Und es so angewendet, dass es bis heute kein einziger Vater erreicht hat. Aber theoretisch ist es möglich und damit wurde dem "Recht" Genüge getan.
Irgendeine Reform wird kommen, das ist immer schon klar gewesen. Die Frage ist immer nur, nach wievielen Jahrzehnten und wie deutlich, mit welchem Ergebnis. Oder anders ausgedrückt, nach wievielen Generationen benachteiligter Kinder und ihrer Väter.
Genau das hatten wir aber bereits im BVerfG-Schandurteil von 2003. Für Altfälle mit Trennung bis 1998 hat man ein eigenes Gesetz eingerichtet, das den Weg zum gemeinsamen Sorgerecht eröffnet. Und es so angewendet, dass es bis heute kein einziger Vater erreicht hat. Aber theoretisch ist es möglich und damit wurde dem "Recht" Genüge getan.
Irgendeine Reform wird kommen, das ist immer schon klar gewesen. Die Frage ist immer nur, nach wievielen Jahrzehnten und wie deutlich, mit welchem Ergebnis. Oder anders ausgedrückt, nach wievielen Generationen benachteiligter Kinder und ihrer Väter.