01-12-2009, 12:20
Sieben Jahre? 1982 hat das BVerfG bereits geurteilt, dass die Möglichkeit für gemeinsames Sorgerecht bestehen muss. Für Verheiratete. Es dauerte "nur" 16 Jahre, bis es generell eingeführt wurde. Zusammen mit einer Entwertung. Aber seit 1982 ist aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes auch klar, dass Väter ohne Trauschein davon nicht abgekoppelt werden dürfen.