02-12-2009, 07:49
Unterhalt wurde nach dem dortigen Recht berechnet, da er dort lebt.
20% des Nettoeinkommens. Ohne Rücksicht auf die höheren Lebenshaltungskosten in D.
Habe es anfangs nicht glauben können, aber es ist tatsächlich so.
Selbst die Krankenversicherung wird nicht in Abzug gebracht. Als Angestellter hätte ich bessere Karten gehabt.
20% des Nettoeinkommens. Ohne Rücksicht auf die höheren Lebenshaltungskosten in D.
Habe es anfangs nicht glauben können, aber es ist tatsächlich so.
Selbst die Krankenversicherung wird nicht in Abzug gebracht. Als Angestellter hätte ich bessere Karten gehabt.