03-12-2009, 15:22
(03-12-2009, 14:54)MitGlied schrieb: Bleibt nur eine Frage: Was passiert, wenn nichts passiert? Sich also der deutsche Gesetzgeber nicht bewegt und das Urteil nicht umsetzt. Gibt es dann in irgendeiner Form Sanktionen von seiten der EU?Im Tagesspiegel steht:
Bei einer definitiven Verurteilung muss Deutschland nach Einschätzung von Experten das Sorgerecht für ledige Väter stärken. Dazu verpflichte Artikel 46 der Menschenrechtskonvention, sagte eine Juristin am Gerichtshof für Menschenrechte. Demnach müssen die Unterzeichnerstaaten die Straßburger Urteile "befolgen".
http://www.tagesspiegel.de/politik/deuts...22,2966069
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.