03-12-2009, 20:57
Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: “Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.” So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. “Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein”, so die Juristin. “Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind.”
Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle.
http://femokratieblog.wgvdl.com/djb-nenn...h/12-2009/
[..]Ebenso kritisch sieht der djb das Urteil des EGMR in einer ersten Stellungnahme. Man werde zu differenzieren haben, meint Präsidentin Jutta Wagner: “Eine Mitsprache bei der elterlichen Sorge könne dann gerechtfertigt sein, wenn die Eltern über längere Zeit zusammen gelebt haben.” So sah es auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2003. “Wenn aber das Kind aus einer Zufallsbegegnung entstanden ist oder beispielsweise vollkommen verschiedene weltanschauliche Vorstellungen die Eltern trennen, könne die gemeinsame elterliche Sorge nicht der Regelfall bei nichtehelich geborenen Kindern sein”, so die Juristin. “Die Kinder wären die Leidtragenden, weil hier noch mehr als in allen anderen Fällen von Trennung und Scheidung Streitigkeiten über die Kinder auf deren Kosten programmiert sind.”
Die Juristinnen sehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Väter allein durch rechtliche Teilhabe an der elterlichen Sorge in die Pflicht nehmen lassen: Schon 1998 sei der Versuch überwiegend gescheitert, Väter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge bei der Scheidung mehr in die Verantwortung zu nehmen. Die Väter spielen in Deutschland trotz Vätermonaten bei der Elternzeit in der Kinderbetreuung immer noch eine viel zu geringe Rolle.
http://femokratieblog.wgvdl.com/djb-nenn...h/12-2009/