04-12-2009, 12:55
Naja, die Prügel aus Straßburg gehen natürlich primär gegen den Gesetzgeber.
Dieser kann sich aber immer bequem zurück lehnen, da das BVerfG dieses Gesetz geprüft und für i.O. befunden hat.
Gerade das BVerfG, dass genau auf solche Dinge zu achten hat, hat da schmählich versagt.
Ein fehlerhaftes Werkstück herzustellen, kann passieren.
Aber die Qualitätskontrolle sollte das feststellen und aussteuern.
Wenn das nicht klappt, bekommt zurecht die Qualitätssicherung einen auf den Deckel und nicht die Fertigung.
Dieser kann sich aber immer bequem zurück lehnen, da das BVerfG dieses Gesetz geprüft und für i.O. befunden hat.
Gerade das BVerfG, dass genau auf solche Dinge zu achten hat, hat da schmählich versagt.
Ein fehlerhaftes Werkstück herzustellen, kann passieren.
Aber die Qualitätskontrolle sollte das feststellen und aussteuern.
Wenn das nicht klappt, bekommt zurecht die Qualitätssicherung einen auf den Deckel und nicht die Fertigung.