04-12-2009, 14:40
(04-12-2009, 13:25)Ostvater schrieb: macht einen Vorschlag, wie das Schreiben des JA beantworten ohne sein Gesicht verlieren.
Sehr geehrte Frau XY vom Jugendamt Z,
herzlichen Dank für ihre Hilfe bei der Vermittlung von Kontakten zu meinem Sohn S. Ich werde entsprechend den Wünschen meines Sohnes handeln.
Mit freundlichen Grüssen
Vater von P
Dem lieben Söhnchen schreibst du:
Lieber S,
Frau XY vom Jugendamt Z hat mir mitgeteilt, dass du brieflichen Kontakt mit mir wünschst. Meine Adresse kennst du, ich freue mich auf Briefe von dir. Ausserdem versichere ich dir, dass meine Tür für dich früher, jetzt und Zukunft offen steht.
Viele Grüsse
Papa
Und das wars. Unterhaltsfragen regelst du bis zum Tag des 18. Geburtstags ausschliesslich mit der Mutter bzw. ihren Beauftragten und ab dem 18. Geburtstag mit ihm, am Besten über einen Anwalt, damit du dich nicht wieder einseifen lässt. Lies dir vorher das Kapitel über Volljährigenunterhalt durch.