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BVerfG 1 BvR 2253/07 Grenzen fiktiven Einkommens
#2
"p",

vielleicht kannst du mir das Urteil Mal erklären. Ich blicke da noch wenig durch, ehrlich!

http://www.dijuf.de/de/downloads/pdf/onl...2-2008.pdf

Whe, wenn du selber kündigst, dann wird dir fiktiv Einkommen reingewürgt. Nix mit freier Arbeitsplatzwahl.
Das sollen sie mal bei mir versuchen, im Moment habe ich meine letzten Lohnbescheide dem JA geschickt (860,- Euro netto). Bin gespannt, was die antworten...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BVerfG 1 BvR 2253/07 Grenzen fiktiven Einkommens - von gleichgesinnter - 26-11-2008, 01:46

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