08-12-2009, 19:10
Das Jugendamt will meine Unterhaltsverpflichtung neu berechnen die FAQ dazu etc. habe ich schon gelesen trotzdem zwei Fragen dazu:
- Ich bin selbständig und in der Vergangenheit musste ich leider oft feststellen dass Ämter entweder keine Ahnung haben wie man bei Selbständigen den Unterhalt berechnet oder es bewusst falsch gemacht haben. Ich möchte deshalb auf jedenfall in die Berechnung des Jugendamtes Einblick nehmen und mich nicht mit einer dahingeschmierten Zahl zufrieden geben. Hab ich rechtlich die Möglichkeit dass die Berechnung offengelegt wird und wo finde ich ein entsprechendes Urteil bzw. Gesetz worauf ich mich berufen kann?
- Ich habe jetzt mehrmals gelesen dass eine Berechnung nur alle zwei Jahre erfolgen darf (d.h. nach dieser Berechnung hätte ich erstmal zwei Jahre Ruhe) falls das JA aber vorher wieder kommt auf welches Gesetz / Urteil kann ich mich berufen?
Danke
- Ich bin selbständig und in der Vergangenheit musste ich leider oft feststellen dass Ämter entweder keine Ahnung haben wie man bei Selbständigen den Unterhalt berechnet oder es bewusst falsch gemacht haben. Ich möchte deshalb auf jedenfall in die Berechnung des Jugendamtes Einblick nehmen und mich nicht mit einer dahingeschmierten Zahl zufrieden geben. Hab ich rechtlich die Möglichkeit dass die Berechnung offengelegt wird und wo finde ich ein entsprechendes Urteil bzw. Gesetz worauf ich mich berufen kann?
- Ich habe jetzt mehrmals gelesen dass eine Berechnung nur alle zwei Jahre erfolgen darf (d.h. nach dieser Berechnung hätte ich erstmal zwei Jahre Ruhe) falls das JA aber vorher wieder kommt auf welches Gesetz / Urteil kann ich mich berufen?
Danke