08-12-2009, 19:50
Nachdem ich mir zuerst die Peggy reinpfiff und dann noch die Edith wurde mir mal wieder reichlich komisch in der Magengegend.
Mann könnte ständig meinen seiner eigenen unfähigen Ex andauernd über den Weg zu laufen.
Was Peggy und Edith wieder und wieder unterlassen ist ihre gefühlten Größenordnungen, von denen sie ständig faseln, auch mal in Zahlen zu gießen.
Ursachen müsste man mit Studien beikommen, die es nicht gibt, weil die Femokratie diese nicht beauftragt.
Mich würde zunächst interessieren, wieviele Mütter die gemeinsamen Kinder deportieren und wie weit von den Vätern entfernt? Das müsste zahlenmäßig leicht, schnell und sauber per Umfrage erfasst werden können.
Dies wären zugleich die Fälle die man Edith um die Ohren hauen könnte, um das von ihr unterstellte Desinteresse vonseiten der Väter zu widerlegen.
Hinzu kämen die angegebenen Gründe für die Fortzüge sowie die Entwicklung zu den Gründen (Beispiel: Job!).
Wer hatte die Beziehung beendet, mit welcher Begründung, zu welcher Zeit (Beispiel: während der Schwangerschaft, Alter des Kindes!)?
Edith beschreibt exakt das, was anklagende Väter mit den drei Buchstaben PAS benennen, nur dass sie hieraus eine väterliche Ablehnung kredenzt.
Das ist krass!
Ein Blick auf unsere Scheidungskultur zeigt, dass sich die Gerichte in D. immer seltener dazu hinreißen lassen, Sorgerechtsstreitigkeiten per Übertragung auf nur einen Elternteil zu lösen, was übertragen auf die Rechtstellung der unverheirateten Väter zu dem Schluss führen muss, dass diese einen generellen Anspruch auf die elterliche Sorge erhalten und nur der Ausschluss dessen und ausreichend begründet zu verhandeln ist.
Mangels Masse, hier die übertragbare Entwicklung in Bezug auf Ehescheidungen:
Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht übertragen worden ist oder mangels eines Antrages nach § 1671 Abs.1 BGB beiden Ehegatten gemeinsam zusteht:
--2002----2003----2004----2005---2006----2007----2008
93.556--99.029--98.804--91.596--77.342--70.232--69.439
Davon auf die Mutter:
13.168--11.732---10.298---8594----6879----5884----5263
Das bedeutet nicht weniger, als dass die Quote, binnen sieben Jahren, kontinuierlich von 14,1% auf 7,6% hernieder gegangen ist, was den Regelfall "gemeinsames Sorgerecht" bestätigt.
Den nichtehelichen Vätern einen Zugang zum Sorgerecht per Einzelfallentscheidung ermöglichen zu beabsichtigen ist geradezu lächerlich, zumal es sich auch beim gemeinsamen Sorgerecht solange nur um eine sinnfreie Aneinanderreihung von Worten handelt, solange dieses per Helferinstitutionen in der täglichen Vermeidungspraxis ausgehebelt wird. Aber diese Baustelle wird eingerichtet, wenn die bestehende wieder aufgehoben wird.
Mann könnte ständig meinen seiner eigenen unfähigen Ex andauernd über den Weg zu laufen.
Was Peggy und Edith wieder und wieder unterlassen ist ihre gefühlten Größenordnungen, von denen sie ständig faseln, auch mal in Zahlen zu gießen.
Zitat:Berlin, 3. Dezember 2009Nix! Nicht eine Zahl, nicht ein Verhältnis, nicht einmal annähernd und erst recht kein Hinweis auf die Ursachen.
...
ein großer Teil der Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessiert.
...
Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder
...
Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht:
Ursachen müsste man mit Studien beikommen, die es nicht gibt, weil die Femokratie diese nicht beauftragt.
Mich würde zunächst interessieren, wieviele Mütter die gemeinsamen Kinder deportieren und wie weit von den Vätern entfernt? Das müsste zahlenmäßig leicht, schnell und sauber per Umfrage erfasst werden können.
Dies wären zugleich die Fälle die man Edith um die Ohren hauen könnte, um das von ihr unterstellte Desinteresse vonseiten der Väter zu widerlegen.
Hinzu kämen die angegebenen Gründe für die Fortzüge sowie die Entwicklung zu den Gründen (Beispiel: Job!).
Wer hatte die Beziehung beendet, mit welcher Begründung, zu welcher Zeit (Beispiel: während der Schwangerschaft, Alter des Kindes!)?
Edith beschreibt exakt das, was anklagende Väter mit den drei Buchstaben PAS benennen, nur dass sie hieraus eine väterliche Ablehnung kredenzt.
Das ist krass!
Ein Blick auf unsere Scheidungskultur zeigt, dass sich die Gerichte in D. immer seltener dazu hinreißen lassen, Sorgerechtsstreitigkeiten per Übertragung auf nur einen Elternteil zu lösen, was übertragen auf die Rechtstellung der unverheirateten Väter zu dem Schluss führen muss, dass diese einen generellen Anspruch auf die elterliche Sorge erhalten und nur der Ausschluss dessen und ausreichend begründet zu verhandeln ist.
Mangels Masse, hier die übertragbare Entwicklung in Bezug auf Ehescheidungen:
Eheverfahren, in denen die elterliche Sorge nach Auflösung der Ehe vom Gericht übertragen worden ist oder mangels eines Antrages nach § 1671 Abs.1 BGB beiden Ehegatten gemeinsam zusteht:
--2002----2003----2004----2005---2006----2007----2008
93.556--99.029--98.804--91.596--77.342--70.232--69.439
Davon auf die Mutter:
13.168--11.732---10.298---8594----6879----5884----5263
Das bedeutet nicht weniger, als dass die Quote, binnen sieben Jahren, kontinuierlich von 14,1% auf 7,6% hernieder gegangen ist, was den Regelfall "gemeinsames Sorgerecht" bestätigt.
Den nichtehelichen Vätern einen Zugang zum Sorgerecht per Einzelfallentscheidung ermöglichen zu beabsichtigen ist geradezu lächerlich, zumal es sich auch beim gemeinsamen Sorgerecht solange nur um eine sinnfreie Aneinanderreihung von Worten handelt, solange dieses per Helferinstitutionen in der täglichen Vermeidungspraxis ausgehebelt wird. Aber diese Baustelle wird eingerichtet, wenn die bestehende wieder aufgehoben wird.