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Unterhaltsberechnung Jugendamt
#8
(08-12-2009, 20:31)p schrieb: Du hast überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche Rechnungen oder Offenlegung von irgendwas durch das Jugendamt. Du kannst den Betrag akzeptieren oder nicht. Wenn nicht, kann der Jugendamtsbeistand oder Anwalt der Ex klagen und ein Richter entscheidet. Ein Jugendamt entscheidet nicht.

In Prinzip richtig, aber ein Anspruch darauf, dass der vom Jugendamt gemachte Vorschlag plausibel gemacht wird, besteht schon. Ohne dem ist eine Klage willkürlich. Bei manchen Richtern geht das zwar durch, aber nicht bei allen.
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Unterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 08-12-2009, 19:10
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 08-12-2009, 20:31
RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von karlma - 08-12-2009, 22:42
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RE: Unterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 09-12-2009, 19:09

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