09-12-2009, 06:01
(08-12-2009, 23:03)p schrieb: insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen.
dieser fakt wird dann interessant, wenn es keine lohnbescheinigung gibt, wie bei mir. ein schwer zu begreifender sachverhalt für das jugendamt und dem familiengericht. ist eigentlich eh egal, wenn wie bei mir die unterhaltsschulden wachsen und wachsen ... da machen ein paar euro mehr oder weniger nichts aus.
das jugendamt schickt als nachweis gerne irgendwelche exceltabellen als beweis. das ist besonders witzig, wenn man die formeln zur berechnung nicht sieht. das ist was für den papierkorb.
grundsätzlich immer das gericht entscheiden lassen.