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Situation in Norwegen
#1
Mal wieder ein Blick über die Grenzen, diesmal Norwegen. Aufgrund der vielen deutschen Familienrechts-Sonderwege verliert man sonst leicht das Gefühl dafür, was andernorts normal ist. In Norwegen wurde vieles sehr konkret und explizit ins Gesetz geschrieben, was bei uns Gerichte nach Belieben interpretieren.
  • Null Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter. Die deutschen Regelungen rufen völligen Unglauben bei Norwegern hervor.
  • Das "gewöhnliche" Umgangsrecht ist per Gesetz (!) ganz konkret geregelt: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.
  • Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern geteilt.
  • Die Kinder haben das Recht, grundsätzlich mitzuwirken. Ab 7 Jahren Kindesalter ist das Vorschrift. Ab 12 Jahren hat der Kindeswille ausdrücklich grosses Gewicht.
  • Eltern mit Kindern unter 16 Jahren müssen vor einer Eheaufhebung und jedem Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht eine Schlichtung machen und haben darüber ein Attest vorzulegen. Persönliche Anwesenheit ist vorgeschrieben, man kann keinen Anwalt hinschicken. Mindestdauer Schlichtung: Drei Stunden.
  • Weitere Schlichtungen, wenn das ein Richter für nötig hält.
  • Das Gericht kann ein Zwangsgeld festsetzen, das jedesmal verwirkt ist, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wurde - ohne weitere Entscheidung.
  • Ehen können vom Fylkesmann oder dem Gericht aufgehoben werden. Es ist eine Aufhebung, keine Scheidung. Danach sind beide "ledig", nicht "geschieden". Kein Anwaltszwang, keine Gebühren beim Fylkesmann.
  • Unterhalt für Kinder grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit.
  • Kindesunterhalt wird dort versteuert, wo er landet - beim Berechtigten, nicht beim Pflichtigen.
  • Berücksichtigung beider Elterneinkommen beim Kindesunterhalt.
  • Natürlich gemeinsames Sorgerecht, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Recht auf Erziehungsurlaub auch für nichtverheiratete Väter.
  • Für Unterhalt an den Ehepartner gilt teilweise das Schuldprinzip. Kein Unterhalt an Ehebrecher. Ansonsten maximale Unterhaltsdauer: 1 Jahr.

Quellen
- Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil XIII, Stand: 30.9.2004, S. 72 ff.
- Deutsche Botschaft Oslo http://www.oslo.diplo.de
- Kontakte zu Norwegern
- Informationen norwegischer Trennungshilfen wie http://www.regjeringen.no/upload/kilde/b..._-2005.pdf und der Fylkesmannen http://www.fylkesmannen.no
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Situation in Norwegen - von p__ - 26-11-2008, 18:31
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