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BGH XII ZR 119/04: Unterhaltsverzicht sittenwidrig, ausländische Ehefrau
#3
Ja, @gleichgesinnter, eigentlich ist dieses Urteil des Bundesgerichtshofes keine Überraschung, überraschend erscheint mir hier eher, dass dem nachehelichen Unterhalt nicht schon vorher stattgegeben wurde.

Ein Ehevertrag wird immer als "sittenwidrig", also unter dem Deckmantel der, lediglich vordergründig, Benachteiligten, erachtet, wenn der Staat die Möglichkeit sieht Geldleistungen auf Kosten eines Anderen einzusparen.

"Sittenwidrig" kann man hier getrost durch "staatskassenfeindlich" ersetzen, das bringt es auf den Punkt und macht das Urteil auch für die verständlich, die nach wie vor der Meinung sind, dass solche Urteile der Gerechtigkeit, in dem Fall der Gerechtigkeit gegenüber der Erkrankten, dienen.

Eheverträge, die das Aufteilen des Vermögens behandeln kann man eher entspannt abschliessen, die Hoffnung auf Substrat des Vertrages darf man jedoch niemals haben wenn es um Unterhaltsfragen geht bei denen zu erwarten ist, dass der Staat dann für eben diesen aufkommen muss, zum Beispiel weil die Frau nicht arbeiten gehen möchte, das ist dann sittenwidrig(staatskassenfeindlich).
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RE: BGH XII ZR 119/04: Unterhaltsverzicht sittenwidrig, ausländische Ehefrau - von Webworker - 16-08-2008, 19:57

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