11-12-2009, 17:52
Eine Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann rechtlich „Vater“ eines gemeinsamen Kindes sein.
http://www.focus.de/panorama/welt/urteil...62258.html
http://www.focus.de/panorama/welt/urteil...62258.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.