12-12-2009, 23:26
Hallo allerseits,
den Verweis auf die Schmerzensgeld-Urteile für die Kontakte mit dem Kind torpedierenden Mütter finde ich von Ansatz her optimal. Ich lasse mir da mal was einfallen. Brief an den Richter in Aachen oder so. Ich behalte mir eine Klage auf Schmerzensgeld vor, mit Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens der gezahlten Kindesunterhaltssumme in all den Jahren!!!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
den Verweis auf die Schmerzensgeld-Urteile für die Kontakte mit dem Kind torpedierenden Mütter finde ich von Ansatz her optimal. Ich lasse mir da mal was einfallen. Brief an den Richter in Aachen oder so. Ich behalte mir eine Klage auf Schmerzensgeld vor, mit Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens der gezahlten Kindesunterhaltssumme in all den Jahren!!!
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan