13-12-2009, 11:49
Was hast du denn für einen Luschenanwalt? Der muss dir doch gesagt haben, dass Kindesunterhalt ab Trennungszeitpunkt und nicht ab Scheidungszeitpunkt zu zahlen ist? Zum Unterhaltsvorschuss wird dir alles im Jugendamt erklärt, da musst du sowieso hin wenn du ihn beantragen willst. Solltest du tun, wenn das Kind jünger wie 12 ist. Ist es älter? Dann gibts nichts. Scheint ja eine wilde Sache gewesen zu sein, Schulden, von heute auf morgen weg, Scheidung noch nicht mal durch.... aber immerhin ist das Kind bei dir.
Bitte auch http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...32#pid3432 Punkt 1 beachten.
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