27-11-2008, 11:51
(27-11-2008, 10:41)Ralf G. schrieb: wenn es nur Schulden aus Kindesunterhalt sind, besteht ja auch die Möglichkeit, dass man sich mit dem Kind ab seinem 18. Geburtstag einigt ...
der unterhalt vor dem 18. LJ der kinder, den man schuldig geblieben ist, schuldet man den kindern oder der mutter??
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."