14-12-2009, 09:35
Einwohnermeldeamt
sagt zu mir das es erst möglich ist sie nach Ablauf von einer Frist (4 Wochen) Abzumelden.
Gruss Rudi
ps kann es jetzt schon machen und der Antrag bleibt dann bei ihnen liegen nach ablauf der 4 Wochen wird sie dann Abgemeldet.
Danke dir
aber wie ist es wenn sie gar nicht auffindbar ist? bzw die Papiere nicht Zustellbar sind ?
Dann sollte das alles doch Formloser gehen?
Gruss rudi
ps möchte damit nicht auf den wecker fallen aber das sind nun mal alles dinge die mich Beschäftigen...daher Bitte auch vermeintlich dumme fragen Berücksichtigen.......
sagt zu mir das es erst möglich ist sie nach Ablauf von einer Frist (4 Wochen) Abzumelden.
Gruss Rudi
ps kann es jetzt schon machen und der Antrag bleibt dann bei ihnen liegen nach ablauf der 4 Wochen wird sie dann Abgemeldet.
Danke dir
aber wie ist es wenn sie gar nicht auffindbar ist? bzw die Papiere nicht Zustellbar sind ?
Dann sollte das alles doch Formloser gehen?
Gruss rudi
ps möchte damit nicht auf den wecker fallen aber das sind nun mal alles dinge die mich Beschäftigen...daher Bitte auch vermeintlich dumme fragen Berücksichtigen.......