14-12-2009, 18:22
Ein hübsches Präsent wird geschnürt und zum wieder einmal ausgesetzten § 1578b BGB gesellt sich sodann ein Anspruch auf ausgedehnten Wohnraum, der den Bedarf in der hochpreisigen Metropole Bocholt wie den Phallus eines John Holmes zu Lebzeiten anschwellen lässt.
Die Begründung für den BU-Bezug, über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus interesseirt mich aber wirklich und aus welchem Grund die Supermutti bis zum heutigen Tag lediglich 200€ monatlich zu erwirtschaften in der Lage sein soll?
Wieso hierzu eigentlich eine so große Bugwelle aufgetürmt wird, erschließt sich mir nicht.
Die Begründung für den BU-Bezug, über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus interesseirt mich aber wirklich und aus welchem Grund die Supermutti bis zum heutigen Tag lediglich 200€ monatlich zu erwirtschaften in der Lage sein soll?
Wieso hierzu eigentlich eine so große Bugwelle aufgetürmt wird, erschließt sich mir nicht.