15-12-2009, 08:59
Einen Mindestunterhalt gab immer schon, das sind 770 EUR wenn die Dame nicht erwerbstätig war und ist. Ich hab irgendwo mal eine ältere Zahl gelesen, dass Betreuungsunterhalt in 80% aller Fälle auf Mangelfall rausläuft. Entweder, der Anspruch läuft gegen den väterlichen Selbstbehalt (Dank an den BGH für dessen Senkung vor ein paar Jahren) oder gegen den Halbteilungsgrundsatz.