15-12-2009, 09:13
Ein Mindestbedarf von 1.000,- macht schon einen Unterschied.
Mir wurden z.B. meine hohen Umgangskosten teilweise anerkannt, sodass mir von meinen ca. 8.000,- Brutto tatsächlich etwas mehr als 1.000,- blieben.
Meine Ex bekommt "nur" etwas über 750,- zuzügl. 520,- Alters-und Krankenvorsorgeunterhalt.
Sie kommt damit in Summe zwar auf 1.270,- aber eben "nur" auf 750,- Basisunterhalt.
Wenn jetzt der Mindestunterhalt angehoben würde, würden sie mir die 300,- Anrechnung auf 1.000,- € Umgangskosten sicher wieder weg nehmen und ihr geben, damit sie auch 1.000,- hat.
Ich müsste dann Erwerbs- Umgangs- und Justizkosten wieder alleine tragen.
Mir wurden z.B. meine hohen Umgangskosten teilweise anerkannt, sodass mir von meinen ca. 8.000,- Brutto tatsächlich etwas mehr als 1.000,- blieben.
Meine Ex bekommt "nur" etwas über 750,- zuzügl. 520,- Alters-und Krankenvorsorgeunterhalt.
Sie kommt damit in Summe zwar auf 1.270,- aber eben "nur" auf 750,- Basisunterhalt.
Wenn jetzt der Mindestunterhalt angehoben würde, würden sie mir die 300,- Anrechnung auf 1.000,- € Umgangskosten sicher wieder weg nehmen und ihr geben, damit sie auch 1.000,- hat.
Ich müsste dann Erwerbs- Umgangs- und Justizkosten wieder alleine tragen.