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BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes
#12
(15-12-2009, 09:13)beppo schrieb: Ein Mindestbedarf von 1.000,- macht schon einen Unterschied.

Unwahrscheinlich. Wie soll das begründet werden? Düsseldorfer Tabelle, Punkt B5:

Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 900 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 770 EUR

Und Nichteheliche 1000 EUR? Da würde selbst Hahnes Fünferbande ins Schwitzen kommen. Die "Ansprüche" sind doch längst gleichgeschaltet.
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RE: BGH am 16.12. zur Höhe und Dauer des Betreuungsunterhaltes - von p__ - 15-12-2009, 09:29

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